Unsere Verkaufsbedingungen

Stand: Februar 2007

Angebot

Das Angebot ist freibleibend. Sollte ein bestellter Wein ausverkauft sein, so erlauben wir uns, nach Absprache mit Ihnen, einen preislich und geschmacklich ähnlichen Wein zu liefern.

Preise

Die Preise verstehen sich einschließlich Glas, Ausstattung, Verpackung und Mehrwertsteuer ab unserem Weingut.
Gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) sind wir verpflichtet, zusätzlich zu unseren Endpreisen auch die Grundpreise pro Liter oder Kilogramm anzugeben.

Zusammenstellungen

Alle Weine sind in beliebiger Zusammenstellung und Flaschenanzahl erhältlich. Dies gilt auch für Secco, Sekt, Traubensaft, Accessoires, Literatur, sowie für unsere Trauben- und Weingelees.

Versand

Paketversand

Für den Paketversand innerhalb Deutschlands können Sie auf unsere 3er, 6er, 12er oder 18er-Kartons zurückgreifen. Wir berechnen einen Versandkostenanteil von 6,90 € je Paket. Paketversand ins Ausland erfolgt nach Absprache.

Speditionsversand (ab 80 Flaschen)

Bei Abnahme von mindestens 80 Flaschen durch einen Empfänger in Deutschland wird grundsätzlich ein Versandkostenanteil von 0,30 €/Flasche berechnet. Speditionsversand ins Ausland erfolgt nach Absprache.

Selbstauslieferung durch uns

Lieferkosten nach Absprache und Vereinbarung

Beanstandungen

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Weine geltend gemacht werden.
Beschädigungen sind sofort beim zuständigen Paketdienst oder Spediteur zu reklamieren und auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

Zahlung

Wir bitten um Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse.
Bei Zahlungsverzug werden vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behalten wir uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Weinen vor. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Lustadt, Gerichtsstand für beide Teile ist Germersheim.

Verkaufsbedingungen

Die vorstehenden Verkaufsbedingungen gelten mit der Auftragserteilung als anerkannt.
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die Rechnung ausgestellt ist bzw. der Auftrag bestätigt wurde.